Zum Hauptinhalt springen
Kreckler.Shop
Regalprüfung nach DIN EN 15635: Der komplette Leitfaden für 2026

Regalprüfung nach DIN EN 15635: Der komplette Leitfaden für 2026

Alles zur Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV 208-061: Prüfebenen, was die monatliche Kontrolle durch den PRSES konkret enthalten muss, Grenzwerte in Millimetern, Ampelsystem, Anfahrschutz, Dokumentation, Versicherungsfragen, Kosten und FAQ.

Kreckler GmbH
16. Februar 2026
18 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Laufend: Jede erkannte Beschädigung muss sofort gemeldet werden, unabhängig von jedem Prüfintervall.
  • Wöchentlich: Sichtkontrolle durch geschultes Lagerpersonal (sogenannte Regal-Checker).
  • Monatlich: Systematische, vollständige und dokumentierte Kontrolle durch den PRSES, mit Messung, Fotodokumentation und Maßnahmenverfolgung.
  • Mindestens alle 12 Monate: Expertenprüfung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203.
  • Rechtsrahmen: DIN EN 15635, BetrSichV §§ 3 und 14 sowie DGUV Information 208-061, die im Sommer 2024 die DGUV Regel 108-007 abgelöst hat.

Warum die Regalprüfung nach DIN EN 15635 Pflicht ist

Wer Lagerregale betreibt, trägt Verantwortung, nicht nur für die Ware, sondern vor allem für die Sicherheit der Mitarbeitenden. Die europäische Norm DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl: Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) regelt verbindlich, wie Regalanlagen sicher betrieben, geprüft und instand gehalten werden müssen.

In Kombination mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Regeln der Berufsgenossenschaften ist die regelmäßige Regalprüfung keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Verstöße können nicht nur zu schweren Unfällen führen, sondern auch empfindliche Bußgelder und Haftungsrisiken nach sich ziehen: Bei Verstößen gegen die BetrSichV drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten sogar Geld- oder Freiheitsstrafe. Hinzu kommt das Versicherungsrisiko, ohne aktuellen Prüfnachweis können Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen.

Das Regelwerk auf einen Blick

  • DIN EN 15635, Anwendung und Wartung: regelt Betrieb, Kontrolle, Schadensbewertung und Instandsetzung.
  • DIN EN 15512, statische Bemessung verstellbarer Palettenregale.
  • DIN EN 15620, zulässige Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume beim Aufbau.
  • DIN EN 15629, Spezifikation von Lagereinrichtungen (das Lastenheft zwischen Betreiber und Lieferant).
  • BetrSichV § 3, Gefährdungsbeurteilung, aus der die Prüfintervalle abgeleitet werden; § 14 regelt die Prüfung durch befähigte Personen und Aufzeichnungspflicht.
  • DGUV Information 208-061, konkretisiert die Anforderungen für den deutschen Markt, unter anderem zu Anfahrschutz, Qualifikation und Unterweisung. Sie hat im Sommer 2024 die DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) abgelöst.
  • TRBS 1203, Anforderungen an die befähigte Person.

Die vier Prüfebenen im Überblick

Ebene 0: Sofortige Schadensmeldung (laufend)

Die oft übersehene Grundstufe: DIN EN 15635 verpflichtet jeden Mitarbeitenden, erkannte Schäden unverzüglich zu melden, nicht erst bei der nächsten Kontrolle. Dafür braucht es einen definierten Meldeweg (Formblatt, App oder Meldekarte am Stapler), der jedem im Lager bekannt ist. Der PRSES bewertet die Meldung umgehend und entscheidet über Sperrung, Entlastung oder Weiterbetrieb.

Ebene 1: Wöchentliche Sichtprüfung (intern)

Ein geschulter Mitarbeitender, der Regal-Checker, kontrolliert wöchentlich alle Regalanlagen visuell. Eine formale Prüferausbildung ist dafür nicht nötig, wohl aber eine nachweisbare Unterweisung in der Schadensbeurteilung nach DIN EN 15635. Geprüft wird auf offensichtliche Schäden:

  • Verbogene oder eingedrückte Stützen und Traversen
  • Fehlende oder beschädigte Sicherungsstifte und Einrastsicherungen
  • Lose oder fehlende Fußplatten und Verankerungen
  • Überlastung einzelner Regalfelder
  • Beschädigte Anfahrschutzprofile
  • Herabhängende Ladung, beschädigte Paletten, Ladegut außerhalb der Kontur

Ebene 2: Monatliche Kontrolle durch den PRSES

Der betriebliche Beauftragte für Lagersicherheit (PRSES, Person Responsible for Storage Equipment Safety) führt eine systematischere, vollständige und dokumentierte Kontrolle durch. Die Benennung eines PRSES ist laut DIN EN 15635 verpflichtend für jeden Betrieb, der Regalanlagen nutzt. Was diese Kontrolle im Detail umfassen muss, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Ebene 3: Jährliche Expertenprüfung (extern)

Mindestens einmal pro Jahr, die Frist von 12 Monaten darf nicht überschritten werden, muss eine befähigte Person nach TRBS 1203, also ein zertifizierter Regalprüfer, eine umfassende Inspektion durchführen. Voraussetzung sind eine einschlägige Berufsausbildung (etwa Metallbau, Schlosserei oder Ingenieurwesen), Berufserfahrung mit Regalanlagen und aktuelle Tätigkeit im Fachgebiet. Die Prüfung umfasst:

  • Vollständige Bestandsaufnahme aller Regalkomponenten
  • Abgleich des Regalaufbaus mit den Herstellerangaben und Belastungsschildern
  • Bewertung von Schäden nach dem Ampelsystem mit Messwerten
  • Ermittlung der Schadensursachen, nicht nur der Symptome
  • Prüfung von Standsicherheit, Lotrechtigkeit und Verankerung
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile vor Ort
  • Erstellung eines rechtssicheren Prüfberichts inklusive Prüfplakette

Wichtig: Die Prüfung erfolgt am beladenen Regal. Die Anlage muss dafür nicht geräumt werden. Der Prüfer beurteilt die Bauteile im tatsächlichen Nutzungszustand.

Die monatliche Kontrolle im Detail: Das muss sie beinhalten

Genau hier liegt in vielen Betrieben die größte Lücke. Die wöchentliche Sichtprüfung ist ein schneller Rundgang, die jährliche Expertenprüfung eine Momentaufnahme. Dazwischen liegen elf Monate, in denen sich Schäden entwickeln. Die monatliche Kontrolle schließt diese Lücke.

Wer führt sie durch?

Der PRSES oder eine von ihm benannte, entsprechend unterwiesene Vertretung. Die Person muss die Schadensklassen sicher unterscheiden, mit einer Messlatte umgehen und Maßnahmen anordnen können. Der PRSES bleibt in jedem Fall verantwortlich für Koordination, Freigabe und Dokumentation.

Wie oft wirklich? Das Intervall risikobasiert festlegen

DIN EN 15635 schreibt keinen starren Monatsrhythmus vor. Die Norm verlangt, dass der PRSES die Kontrollintervalle auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegt und dokumentiert. Der Monatsrhythmus hat sich als Praxisstandard etabliert, weil er zwei Dinge leistet, die die wöchentliche Sichtkontrolle nicht leistet: eine vollständige, systematische Erfassung aller Regalfelder und eine belastbare Dokumentation.

Kürzere Intervalle sind angezeigt bei:

  • Mehrschichtbetrieb und hoher Staplerfrequenz
  • Schmalgang- oder Einfahrregalanlagen mit hohem Anfahrrisiko und schlechter Einsehbarkeit
  • häufig wechselndem Personal oder Leiharbeit
  • schweren Lasten nahe der zulässigen Fachlast
  • gehäuften Schadensmeldungen in den Vormonaten

Der Prüfumfang: sechs Prüfblöcke

Anders als die wöchentliche Sichtprüfung ist die monatliche Kontrolle keine Stichprobe. Alle Regalfelder werden erfasst, feldweise und nachvollziehbar.

1. Stützen und Rahmen

  • Verformungen, Einbeulungen, Risse und Knicke, jeweils gemessen, nicht geschätzt
  • Zustand der Diagonalen und Horizontalstreben, insbesondere in Bodennähe
  • Korrosion, vor allem im Bodenbereich, an Nassstellen und in Kühlbereichen
  • Lotrechter Stand der Rahmen
  • Vollständigkeit der Rahmenverbinder bei gekoppelten Feldern

2. Traversen, Fachböden und Auflagen

  • Durchbiegung unter Last und bleibende Verformung nach Entlastung
  • Korrekte Einhängung: sitzen alle Traversen vollständig in den Aussparungen?
  • Sicherungsstifte vollzählig vorhanden, der mit Abstand häufigste Mangel
  • Zustand der Schweißnähte an den Traversenköpfen
  • Fachböden, Gitterroste und Auflagen auf Verschiebung, Durchbiegung und Beschädigung

3. Verankerung und Boden

  • Fußplatten vollständig, plan aufliegend und nicht verbogen
  • Dübel und Anker fest, nicht gelockert oder ausgerissen
  • Bodenzustand unter den Fußplatten: Abplatzungen, Risse, Setzungen
  • Unterlegbleche vorhanden und unverändert

4. Kennzeichnung und Lastangaben

  • Belastungsschilder vorhanden, lesbar und unbeschädigt
  • Angaben stimmen mit dem tatsächlichen Regalaufbau überein, besonders kritisch nach jeder Verstellung der Traversenhöhen
  • Prüfplakette mit Datum der nächsten fälligen Expertenprüfung
  • Kennzeichnungen gesperrter Felder noch vorhanden und gültig

5. Umfeld, Anfahrschutz und Verkehrswege

  • Anfahrschutz vorhanden, unbeschädigt, sichtbar gekennzeichnet und korrekt positioniert
  • Gangbreiten frei, keine Abstellungen in den Verkehrswegen
  • Beleuchtung ausreichend, schlechte Sicht ist eine Hauptursache für Anfahrschäden
  • Bodenmarkierungen erkennbar
  • Durchschubsicherungen bei Doppelregalen vorhanden

6. Beladung und Nutzerverhalten

  • Lasten korrekt und mittig abgesetzt, keine Überstände in den Gang
  • Zulässige Fach- und Feldlast eingehalten
  • Zustand der Ladungsträger, gebrochene Paletten sind ein unterschätztes Risiko
  • Keine unzulässigen Zusatzeinbauten oder Fremdteile
  • Ladung nicht gegen Stützen oder Diagonalen gelehnt

Messen statt schätzen

Der entscheidende Unterschied zur wöchentlichen Sichtprüfung: Bei der monatlichen Kontrolle wird bei jedem auffälligen Bauteil gemessen. Benötigt werden lediglich eine 1-Meter-Messlatte aus Stahl, ein Messkeil oder Lineal für den Spaltabstand, ein Lot oder eine Wasserwaage und eine Kamera. Die Messlatte wird auf der hohlen Seite des beschädigten Bauteils angelegt, sodass die Schadstelle mittig liegt; gemessen wird der größte Spalt zwischen Latte und Bauteil.

Dokumentation der monatlichen Kontrolle

Ohne Dokumentation gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Das Protokoll sollte enthalten:

  • Datum, Uhrzeit und Standort beziehungsweise Lagerbereich
  • Name und Funktion der prüfenden Person
  • Eindeutige Regal- und Feldkennung aus dem Regalkataster
  • Ergebnis je Feld, auch Felder ohne Befund werden als geprüft festgehalten
  • Festgestellte Schäden mit Messwert, Schadensklasse und Foto
  • Angeordnete Maßnahme, verantwortliche Person und Frist
  • Status offener Maßnahmen aus den Vormonaten
  • Unterschrift beziehungsweise digitale Freigabe des PRSES

Aufbewahrung: mindestens bis zur nächsten Prüfung, sinnvollerweise über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage. Digitale Erfassung wird von der DGUV Information 208-061 ausdrücklich empfohlen, sie erleichtert den Vergleich über die Zeit erheblich.

Maßnahmen nachverfolgen, der eigentliche Zweck

Eine monatliche Kontrolle, die nur den Ist-Zustand aufnimmt, verschenkt ihren größten Nutzen. Wirklich wertvoll wird sie durch den Vergleich mit dem Vormonat:

  • Sind grün bewertete Schäden unverändert, oder haben sie sich verschlechtert?
  • Wurden orange bewertete Schäden innerhalb der Vier-Wochen-Frist instand gesetzt?
  • Sind gesperrte Felder tatsächlich noch leer und gesperrt?
  • Häufen sich Schäden an bestimmten Stellen? Dann liegt die Ursache meist nicht am Regal, sondern an Gangbreite, Beleuchtung, Routenführung oder Einweisung der Fahrer.

Typische Fehler bei der monatlichen Kontrolle

  • Nur Stichproben: Kontrolliert werden die gut sichtbaren Felder. Ecken, Wandregale und obere Ebenen fallen durchs Raster.
  • Nur bis Augenhöhe: Auch obere Ebenen und Traversenköpfe gehören dazu, notfalls mit Fernglas oder Hubarbeitsbühne.
  • Geschätzt statt gemessen: Ohne Messwert ist die Einstufung im Streitfall nicht haltbar.
  • Keine Ursachenanalyse: Der Schaden wird repariert, die Ursache bleibt, und der nächste Schaden kommt an derselben Stelle.
  • Protokoll ohne Fristen: Maßnahmen ohne Termin und Verantwortlichen werden nicht umgesetzt.
  • Kontrolle im leeren Zustand: Durchbiegungen und Überlastungen zeigen sich nur am beladenen Regal.

Wie lange dauert das?

Als grober Richtwert: Für ein Lager mit rund 200 Regalfeldern sollten Sie zwei bis drei Stunden einplanen, inklusive Dokumentation. Mit einem gepflegten Regalkataster und mobiler Erfassung sinkt der Aufwand deutlich, weil der Vormonatsstand direkt vorliegt.

Das Ampelsystem: Schadensklassen richtig einordnen

Die DIN EN 15635 definiert ein bewährtes Drei-Stufen-System zur Bewertung von Regalschäden:

Stufe Farbe Bedeutung Maßnahme
1 🟢 Grün Gebrauchsspuren innerhalb der Grenzwerte, kein Sicherheitsrisiko Beobachten, bei nächster Prüfung erneut bewerten
2 🟡 Gelb/Orange Grenzwert überschritten, Nutzung eingeschränkt möglich Sofort kennzeichnen, betroffenes Bauteil nicht weiter belasten, Reparatur innerhalb von 4 Wochen
3 🔴 Rot Erheblicher Schaden, akute Einsturzgefahr Regalfeld sofort entlasten und sperren, umgehende Reparatur oder Austausch

Zur roten Stufe: Das Entlasten erfolgt von oben nach unten und niemals durch Befahren des betroffenen Feldes. Die Freigabe zur Wiederinbetriebnahme erteilt ausschließlich eine befähigte Person, nach dokumentierter Instandsetzung.

Grenzwerte: Wann ist ein Schaden ein Schaden?

Gemessen wird mit einer 1 Meter langen Messlatte, die an der Schadstelle angelegt wird. Maßgeblich ist der größte Spalt zwischen Latte und Bauteil.

Bauteil / Messstelle Richtwert
Stütze, Verformung quer zur Gangrichtung max. 3 mm
Stütze, Verformung in Gangrichtung (Traversenrichtung) max. 5 mm
Diagonalen und Streben max. 10 mm
Traversendurchbiegung unter Last max. Stützweite / 200, bei 1.800 mm also rund 9 mm
Lotabweichung des Rahmens je nach Herstellerangabe etwa Höhe / 350 bis Höhe / 500

Ist eine Stütze gleichzeitig in Gangrichtung und quer dazu verformt, werden beide Richtungen getrennt gemessen und jeweils gegen ihren eigenen Grenzwert geprüft. Bleibende Verformungen nach dem Entlasten sind immer ein Warnsignal: Sie bedeuten, dass das Bauteil plastisch verformt ist und seine ursprüngliche Tragfähigkeit nicht mehr sicher erreicht.

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte aus Norm und gängiger Prüfpraxis. Abweichende, insbesondere strengere Herstellerangaben haben immer Vorrang.

Anfahrschutz: die wirksamste Prävention

Der weit überwiegende Teil aller Regalschäden entsteht durch Anfahren mit Flurförderzeugen. Die DGUV Information 208-061 konkretisiert deshalb die Anforderungen an den Anfahrschutz:

  • Höhe: mindestens 300 mm, empfohlen werden 400 mm
  • Energieaufnahme: mindestens 400 Joule
  • Kein direkter Kontakt zur Regalstütze, der Schutz muss die Energie selbst aufnehmen und darf sie nicht in die Stütze einleiten
  • Deutlich sichtbare Kennzeichnung, üblicherweise gelb beziehungsweise gelb-schwarz
  • Erforderlich an Eckbereichen und überall dort, wo Regale mit nicht schienengeführten Flurförderzeugen bedient werden

Ein angefahrener Anfahrschutz ist kein Bagatellschaden: Er hat seine Energie bereits aufgenommen und muss ersetzt werden.

Reparatur: Was erlaubt ist, und was nicht

  • Kein Richten, kein Schweißen ohne Freigabe. Warmes Richten oder Schweißen verändert das Gefüge des kaltverformten Stahls und kann die Tragfähigkeit unkalkulierbar senken.
  • Austausch ist der Regelfall. Beschädigte Stützen, Diagonalen und Traversen werden durch Originalbauteile ersetzt.
  • Zugelassene Reparatursysteme einzelner Hersteller sind zulässig, wenn deren statischer Nachweis für das konkrete Regalsystem vorliegt.
  • Keine Mischbauweise: Bauteile verschiedener Hersteller dürfen nicht kombiniert werden, auch wenn sie mechanisch zu passen scheinen.
  • Nach jeder Reparatur erfolgen erneute Bewertung, Dokumentation und Freigabe.

Welche Regale sind prüfpflichtig?

Die Prüfpflicht gilt nicht nur für Palettenregale. Erfasst sind unter anderem:

  • Palettenregale und Schmalgangregale
  • Fachbodenregale und Weitspannregale
  • Kragarmregale
  • Einfahr- und Durchfahrregale
  • Durchlauf- und Einschubregale
  • Verschieberegale und Archivregale
  • Anlagen mit Regalbediengeräten und mehrgeschossige Regalanlagen

Anlassbezogene Prüfungen

Zusätzlich zu den regelmäßigen Intervallen ist eine Prüfung erforderlich:

  • nach der Erstmontage und vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach jedem Umbau, Umsetzen oder jeder wesentlichen Änderung der Feldhöhen
  • nach einem Anfahrschaden oder außergewöhnlichen Ereignis
  • bei Nutzungsänderung, etwa neuen Ladungsträgern, höheren Lasten oder anderem Staplertyp
  • nach außergewöhnlichen Einwirkungen wie Wasserschaden, Brand oder Erschütterungen

Dokumentation und Regalkataster

Das Regalkataster ist die Grundlage jeder belastbaren Prüfung: ein vollständiges Inventar aller Regalanlagen mit eindeutiger Kennung je Regal und Feld, Hersteller und Typ, Baujahr, Aufbauhöhen, zulässigen Fach- und Feldlasten sowie Standort im Lagerplan. Ohne diese eindeutige Kennung lässt sich ein Schaden über die Zeit nicht verfolgen, und genau das ist der Kern der Sorgfaltspflicht.

Ergänzend gehören in die Dokumentation: Bestellung und Qualifikationsnachweis des PRSES, Unterweisungsnachweise der Regal-Checker, alle Sicht- und Monatsprotokolle, die jährlichen Prüfberichte sowie Nachweise über durchgeführte Instandsetzungen.

Regalprüfung und Versicherung: Rabatt, Obliegenheit und Regressrisiko

Beim Thema Versicherung hält sich die Vorstellung, eine dokumentierte Regalprüfung bringe automatisch einen Rabatt auf die Betriebshaftpflicht. So einfach ist es nicht. Der wirtschaftliche Effekt ist trotzdem erheblich, er wirkt nur an anderer Stelle.

Gibt es einen festen Rabatt auf die Betriebshaftpflicht?

Einen standardisierten, ausgewiesenen Prozentrabatt für die Regalprüfung führt praktisch kein Versicherer im Tarif. Die Prüfung ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, und für das Erfüllen einer Pflicht gibt es keinen Bonus. Wirksam wird die Prüfung stattdessen über drei andere Wege:

  • Underwriting und Risikoeinstufung: Bei Neuabschluss, Ausschreibung oder Vertragsverlängerung fragen Versicherer bei lagerintensiven Betrieben zunehmend nach Prüfnachweisen, Regalkataster und Anfahrschutzkonzept. Ein sauber dokumentiertes Prüfregime verbessert die Risikoeinstufung und verhindert vor allem Risikozuschläge.
  • Selbstbehalt und Deckungsumfang: Nachweisbares Risikomanagement ist ein Verhandlungsargument für günstigere Selbstbehalte, höhere Deckungssummen oder den Verzicht auf einschränkende Klauseln.
  • Schadenverlauf: Der stärkste Hebel überhaupt. Weniger Regalschäden bedeuten weniger Sach- und Personenschäden, und der Schadenverlauf bestimmt die Prämie stärker als jeder Rabattbaustein.

Relevanter als die Haftpflicht sind in der Praxis oft die Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung: Ein Regaleinsturz ist dort ein Großschadenszenario, und Risikoingenieure der Sachversicherer bewerten Lagersicherheit sehr konkret. Fragen Sie Ihren Makler gezielt nach einer Risikobesichtigung, dort lassen sich Konditionen am ehesten bewegen.

Der eigentliche Punkt: Die Prüfung ist eine Obliegenheit

Betriebshaftpflichtverträge enthalten regelmäßig die Obliegenheit, gesetzliche, behördliche und vereinbarte Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 und BetrSichV fällt darunter. Wird sie verletzt, greift § 28 VVG:

  • Vorsätzliche Verletzung: Der Versicherer ist vollständig leistungsfrei.
  • Grob fahrlässige Verletzung: Der Versicherer darf die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Die Beweislast dafür, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, trägt der Versicherungsnehmer.
  • Leichte Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden: bleibt folgenlos.
  • Kausalitätsgegenbeweis nach § 28 Abs. 3 VVG: Wäre der Schaden auch ohne die Pflichtverletzung eingetreten, bleibt der Versicherer leistungspflichtig, sofern keine Arglist vorliegt.

Praktisch heißt das: Eine seit 18 Monaten überfällige Expertenprüfung, fehlende Monatsprotokolle oder ein bekannter, aber nicht instand gesetzter roter Schaden sind genau die Konstellationen, in denen der Vorwurf grober Fahrlässigkeit naheliegt. Die lückenlose Dokumentation ist deshalb weniger ein Rabattinstrument als die Absicherung Ihres Versicherungsschutzes selbst.

Regress der Berufsgenossenschaft

Verletzt sich eine beschäftigte Person, zahlt zunächst die gesetzliche Unfallversicherung. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen nach § 110 SGB VII beim Unternehmer zurückfordern. Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten summieren sich schnell auf sechsstellige Beträge. Dieser Regressanspruch richtet sich gegen die persönlich Verantwortlichen und ist über die Betriebshaftpflicht nur eingeschränkt gedeckt; ergänzend relevant sind Manager- beziehungsweise D&O-Deckungen.

Was Sie Ihrem Versicherer vorlegen sollten

  • Aktueller Prüfbericht der jährlichen Expertenprüfung inklusive Prüfplakette
  • Schriftliche Bestellung und Qualifikationsnachweis des PRSES
  • Unterweisungsnachweise der Regal-Checker
  • Protokolle der wöchentlichen Sichtprüfungen und der monatlichen Kontrollen
  • Regalkataster mit Feldkennzeichnung und Lastangaben
  • Nachweise über durchgeführte Instandsetzungen
  • Anfahrschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung für den Lagerbereich

Praktischer Tipp: Sprechen Sie das Thema aktiv bei der nächsten Vertragsverlängerung an, statt auf ein Angebot zu warten. Ohne Nachfrage fließt gutes Risikomanagement selten in die Konditionen ein. Die konkrete Ausgestaltung hängt immer vom individuellen Vertrag ab. Lassen Sie sich die Obliegenheiten Ihrer Police im Zweifel schriftlich erläutern.

Häufige Fehler bei der Regalprüfung

  1. Keine PRSES benannt: Viele Betriebe versäumen es, einen Verantwortlichen schriftlich zu benennen, das ist ein Verstoß gegen die Norm.
  2. Fehlende Dokumentation: Jede Prüfung und jeder Schaden muss schriftlich festgehalten werden. Ohne Dokumentation fehlt der Nachweis im Schadensfall.
  3. Prüfintervalle überschritten: Die 12-Monats-Frist für die Expertenprüfung ist verbindlich, auch wenn nichts passiert ist.
  4. Reparaturen selbst durchführen: Schweiß- und Richtarbeiten an Regalkomponenten erfordern eine Freigabe des Herstellers. Eigenreparaturen können die Statik gefährden.
  5. Tragfähigkeitsschilder fehlen oder passen nicht: Jedes Regalfeld muss ein aktuelles Schild mit der maximalen Fach- und Feldlast tragen, passend zum tatsächlichen Aufbau.
  6. Nur die Jahresprüfung ernst nehmen: Die wöchentliche und die monatliche Ebene sind kein Beiwerk, sondern der eigentliche Sicherheitsmechanismus zwischen den Expertenprüfungen.
  7. Maßnahmen ohne Frist und Verantwortlichen: Ein Mängelbericht ohne Termin bleibt folgenlos.
  8. Gesperrte Felder werden stillschweigend wieder belegt: Die Freigabe darf nur nach dokumentierter Instandsetzung erfolgen.

Checkliste: So bereiten Sie sich auf die Regalprüfung vor

  • ✅ PRSES schriftlich benennen und schulen lassen
  • ✅ Regal-Checker unterweisen und Unterweisung dokumentieren
  • ✅ Regalkataster erstellen und Felder eindeutig kennzeichnen
  • ✅ Alle Regale mit aktuellen Tragfähigkeitsschildern versehen
  • ✅ Meldeweg für Schäden festlegen und im Lager bekannt machen
  • ✅ Prüfintervalle in der Gefährdungsbeurteilung festhalten
  • ✅ Wöchentliche Sichtprüfungen und monatliche Kontrollen dokumentieren
  • ✅ Beschädigte Regale sofort kennzeichnen und sperren
  • ✅ Offene Maßnahmen aus Vorprüfungen vor dem Prüftermin abarbeiten
  • ✅ Prüfberichte mindestens bis zur nächsten Inspektion aufbewahren
  • ✅ Zugänglichkeit sicherstellen: Gänge frei, Beleuchtung funktionsfähig
  • ✅ Prüfnachweise für den Versicherer griffbereit ablegen
  • ✅ Zertifizierten Regalprüfer rechtzeitig beauftragen

Was kostet eine professionelle Regalprüfung?

Die Kosten für eine Regalinspektion variieren je nach Umfang, Anzahl der Regalfelder und Standort. Als Richtwert können Sie kalkulieren:

  • Kleine Lager (bis 50 Felder): ab ca. 300–600 €
  • Mittlere Lager (50–200 Felder): ab ca. 600–1.500 €
  • Große Lager (über 200 Felder): individuelle Kalkulation

Preisbestimmend sind vor allem die Anzahl der Felder und Ebenen, die Regaltypen (Einfahrregale und Schmalganganlagen sind aufwendiger), die Anfahrt, die Notwendigkeit von Hubarbeitsbühnen für hohe Anlagen sowie Zusatzleistungen wie die Erstellung des Regalkatasters, die Beschilderung oder die Schulung der Regal-Checker.

Bedenken Sie: Die Kosten einer Regalprüfung stehen in keinem Verhältnis zu den Folgekosten eines Regalunfalls, von Personenschäden ganz zu schweigen.

Wenn Sie Angebote vergleichen möchten: Über regalkontrolle.de, unser eigenes Portal der Kreckler GmbH, können Sie Anfragen an zertifizierte Regalprüfer in Ihrer Nähe stellen.

Häufige Fragen

Ist die monatliche Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben?

Ein fixes Monatsintervall steht so nicht in der Norm. Vorgeschrieben ist, dass der PRSES die Kontrollintervalle aus der Gefährdungsbeurteilung ableitet, festlegt und dokumentiert. Der Monatsrhythmus ist die etablierte Praxis und in den meisten Lagern die angemessene Antwort auf diese Pflicht.

Bekomme ich für die Regalprüfung einen Rabatt auf die Betriebshaftpflicht?

Einen ausgewiesenen Tarifrabatt gibt es in der Regel nicht, weil die Prüfung eine gesetzliche Pflicht ist. Wirtschaftlich zahlt sie sich dennoch aus: über eine bessere Risikoeinstufung im Underwriting, verhandelbare Selbstbehalte und Deckungssummen, einen besseren Schadenverlauf, und vor allem dadurch, dass Ihr Versicherungsschutz im Ernstfall nicht wegen einer Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG gekürzt wird.

Darf die jährliche Prüfung intern durchgeführt werden?

Ja, sofern eine eigene Mitarbeiterin oder ein eigener Mitarbeiter die Anforderungen an die befähigte Person nach TRBS 1203 erfüllt und entsprechend geschult ist. Aus Gründen der Unabhängigkeit und Nachweisbarkeit beauftragen viele Betriebe dennoch externe Prüfer.

Muss das Lager für die Prüfung geräumt werden?

Nein. Die Prüfung erfolgt am beladenen Regal im normalen Betriebszustand, nur so lassen sich Durchbiegungen und Überlastungen realistisch beurteilen.

Wie lange müssen Prüfberichte aufbewahrt werden?

Mindestens bis zur nächsten Prüfung. Empfehlenswert ist die Aufbewahrung über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage, da sich die Schadensentwicklung nur so lückenlos belegen lässt.

Was passiert bei einem Unfall ohne aktuellen Prüfbericht?

Es drohen Bußgelder nach BetrSichV, bei vorsätzlicher Gefährdung auch strafrechtliche Konsequenzen. Zusätzlich kann der Versicherer die Leistung kürzen, die Berufsgenossenschaft kann nach § 110 SGB VII Regress nehmen und die weitere Nutzung der Anlage untersagen.

Gilt die Prüfpflicht auch für kleine Fachbodenregale?

Ja. Die Prüfpflicht knüpft nicht an die Größe an, sondern an die Nutzung als ortsfeste Lagereinrichtung. Umfang und Aufwand fallen bei kleinen Anlagen entsprechend geringer aus.

Fazit: Regalprüfung ist Chefsache

Die regelmäßige Regalinspektion nach DIN EN 15635 schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern sichert auch Ihren Betrieb rechtlich und versicherungstechnisch ab. Entscheidend ist dabei nicht die jährliche Expertenprüfung allein, sondern das Zusammenspiel aller Ebenen, und hier ist die monatliche, vollständig dokumentierte Kontrolle durch den PRSES das Bindeglied, das über Sicherheit und Nachweisbarkeit entscheidet. Wer die Prüfpflichten ernst nimmt und professionell umsetzt, minimiert Risiken und schafft ein sicheres Arbeitsumfeld. Nutzen Sie digitale Tools, um Ihre Prüfprozesse zu vereinfachen und lückenlos zu dokumentieren.