Eine Palette wird von der Gangseite eingelagert, der Staplerfahrer schiebt sie einen Handbreit zu weit, und auf der anderen Seite des Doppelregals kippt die gegenüberliegende Palette in den Nachbargang. Dieses Szenario ist der Grund, warum die Durchschubsicherung zu den am häufigsten bemängelten Punkten bei Regalinspektionen gehört. Sie ist unscheinbar, kostet wenig und wird trotzdem oft vergessen, besonders wenn ein Doppelregal nachträglich aus zwei Einzelzeilen entstanden ist.
Dieser Beitrag klärt, wann eine Durchschubsicherung nach DGUV Information 208-061 Pflicht ist, wie hoch sie sein muss, wann der Sicherheitsabstand sie ersetzt und welche Sicherungen an Rückseite und Regaldurchgängen zusätzlich verlangt werden. Anfahrschutz an den Stützen ist ein eigenes Thema, das der Beitrag Anfahrschutz im Lager behandelt.
Was ohne Durchschubsicherung passiert
Bei einem Doppelregal stehen zwei Regalzeilen Rücken an Rücken, verbunden durch Abstandshalter. Beide Seiten werden vom jeweils eigenen Gang aus beladen. Eine Europalette (1.200 × 800 mm) steht quer auf zwei Trägern einer üblicherweise 1.100 mm tiefen Regalzeile und ragt vorne und hinten je 50 mm über. Der Raum zwischen den beiden Zeilen, typischerweise 200 bis 300 mm, ist die einzige Reserve.
Setzt der Fahrer die Palette zu tief ab, schiebt sie die gegenüberliegende Ladeeinheit von ihren Trägern. Ein Gabelstapler kann problemlos Kräfte aufbringen, die eine 1.000-kg-Palette verschieben. Die Folge ist nicht nur eine herabfallende Palette im Nachbargang, sondern häufig auch eine beschädigte Traverse oder ein verbogener Stützrahmen auf der Gegenseite, weil die Palette beim Abrutschen verkantet.
Die Regel: 150 mm Höhe oder 100 mm Sicherheitsabstand
Die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger" (sie hat die frühere DGUV Regel 108-007 abgelöst) regelt den Fall in Abschnitt 4.2.4.3 und 4.2.4.4:
- Abschnitt 4.2.4.3: Doppelregale, die von zwei Seiten mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln beladen werden, müssen Durchschiebesicherungen aufweisen, die bis zu einer Höhe von mindestens 150 mm wirksam sind.
- Abschnitt 4.2.4.4: Durchschiebesicherungen sind nicht erforderlich, wenn bei mittiger Einlagerung zwischen den von beiden Seiten eingebrachten größten Ladeeinheiten ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 mm gewährleistet ist.
Drei Begriffe darin sind entscheidend. „Nicht leitliniengeführt" meint Frontstapler, Schubmaststapler und Hochhubwagen, also alle Geräte, die der Fahrer frei positioniert. Regalbediengeräte und schienengeführte Schmalgangstapler fallen nicht darunter. „Mindestens 150 mm wirksam" bedeutet: Die Sicherung muss vom Träger aus gemessen mindestens 150 mm hoch sein, damit sie eine Palette samt Klötzen zuverlässig stoppt. Und „bei mittiger Einlagerung zwischen den größten Ladeeinheiten" heißt: Der Abstand wird nicht zwischen den Regalrahmen gemessen, sondern zwischen den beiden Ladeeinheiten, wenn beide korrekt mittig auf ihren Trägern stehen, und zwar mit der größten Ladeeinheit, die dort vorkommt.
Rechenbeispiel
Zwei Zeilen mit 1.100 mm tiefen Rahmen, Abstandshalter 250 mm, Europaletten quer mit 1.200 mm Tiefe:
- Überstand jeder Palette nach hinten bei mittiger Einlagerung: (1.200 − 1.100) / 2 = 50 mm
- Abstand zwischen den beiden Ladeeinheiten: 250 − 50 − 50 = 150 mm
- Ergebnis: 150 mm ≥ 100 mm, eine Durchschubsicherung ist nach 4.2.4.4 nicht zwingend.
Dasselbe Regal mit 200 mm Abstandshaltern liefert nur 100 mm, also exakt den Grenzwert. Und sobald Industriepaletten mit 1.200 mm Tiefe längs oder Ladeeinheiten mit Überhang (Kartonage, Folie, überstehende Ware) ins Spiel kommen, ist der Abstand aufgebraucht. In der Praxis empfiehlt sich die Durchschubsicherung deshalb bei jedem Doppelregal mit weniger als 300 mm Zeilenabstand, unabhängig davon, ob die Rechnung gerade noch 100 mm ergibt. Sie schützt auch gegen den Normalfall, dass Paletten eben nicht immer exakt mittig stehen.
Rückseite und Regaldurchgänge: Was sonst noch gesichert werden muss
Die Durchschubsicherung ist nur eine von mehreren Sicherungen gegen herabfallendes Lagergut, die derselbe Abschnitt der DGUV Information 208-061 verlangt:
- Nicht zur Beladung vorgesehene Seiten (4.2.4.1): Die Rückseite eines Einzelregals, an der ein Verkehrsweg, ein Arbeitsplatz oder eine Wand mit Abstand liegt, muss gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut gesichert sein. Die Dimensionierung richtet sich nach Abmessungen und Lasten der Ladeeinheiten. Übliche Lösung: Rückwandgitter oder Gitterrückwände, bei loser Ware zusätzlich engmaschig.
- Bereiche über Regaldurchgängen (4.2.4.2): Wo Personen unter dem Regal hindurchgehen oder Stapler hindurchfahren, müssen die Ebenen darüber gegen das Herab- und Hindurchfallen von Lagergut ausgeführt sein, etwa mit Gitterrostböden, Auflagegittern und seitlichen Absturzsicherungen. Bestimmungsgemäß vorgesehene Durchgänge gelten zudem als Verkehrswege (Abschnitt 4.1.4) mit den Anforderungen der ASR A1.8.
- Auflagen für Ladeeinheiten (4.2.3.2): Tiefenauflagen, Palettenauflagen und Fassauflagen müssen so ausgeführt und angeordnet sein, dass ihr Herabfallen verhindert wird und sie die Ladeeinheiten sicher aufnehmen. Wer Gitterboxen oder Sonderpaletten einlagert, prüft die Auflagen mit.
- Trägersicherung (4.2.3.3): An staplerbedienten Regalen müssen die Träger gegen eine Aushebekraft von mindestens 5.000 N gesichert sein. Fehlende Sicherungsstifte sind der zweithäufigste Mangel neben der fehlenden Durchschubsicherung.
Rechner: Brauche ich eine Durchschubsicherung?
Vier Angaben und eine Zeile Kopfrechnen genügen:
| Schritt | Wert | Beispiel |
|---|---|---|
| 1. Rahmentiefe der Regalzeile | T | 1.100 mm |
| 2. Tiefe der größten Ladeeinheit (in Einlagerrichtung) | L | 1.200 mm |
| 3. Lichter Abstand zwischen den beiden Regalzeilen (Abstandshalter) | A | 250 mm |
| 4. Sicherheitsabstand bei mittiger Einlagerung | S = A − (L − T) | 250 − 100 = 150 mm |
Ist S kleiner als 100 mm, ist die Durchschubsicherung nach DGUV Information 208-061 Pflicht. Liegt S zwischen 100 und 150 mm, ist sie dringend empfohlen, weil jede nicht mittig abgesetzte Palette den Abstand aufbraucht. Bei Ladeeinheiten mit Überhang rechnen Sie mit der tatsächlichen Tiefe der Ware, nicht mit der Palette.
Bauarten im Vergleich
| Lösung | Wirkung | Geeignet für | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Durchschubsicherung (Anschlagwinkel oder Rohr hinter dem Träger) | stoppt die Palette mechanisch, mind. 150 mm wirksam | Doppelregale mit Staplerbedienung | Abstand zum Träger auf Palettenüberstand abstimmen; nicht als Anfahrschutz missbrauchen |
| Rückwandgitter | hält Ladeeinheiten und loses Lagergut zurück | Einzelregale an Wegen, Arbeitsplätzen, Wänden | Maschenweite nach Lagergut; Höhe mindestens bis Oberkante der obersten Ladeeinheit |
| Tiefenauflagen / Palettenauflagen | sichere Auflage für Gitterboxen, Sonderpaletten, Fässer | gemischte Ladeeinheiten | müssen gegen Herabfallen gesichert sein (4.2.3.2) |
| Gitterrost- oder Stahlpaneelböden | verhindern Hindurchfallen von Lagergut | Ebenen über Durchgängen, Kleinteile auf Paletten | Fachlast des Bodens beachten, Belastungsschild anpassen |
Passendes Zubehör für alle vier Lösungen finden Sie unter Palettenregal-Zubehör; Anfahrschutz für Stützen und Regalecken unter Regalschutz.
Nachrüsten: Worauf es ankommt
Durchschubsicherungen lassen sich an fast jedem Palettenregal nachrüsten, weil sie an den Trägern oder am Stützrahmen befestigt werden. Fünf Punkte entscheiden über eine saubere Nachrüstung:
- Systemkompatibilität: Träger- und Rahmenprofile unterscheiden sich je Hersteller. Klemm- oder Steckadapter müssen zum Profil passen; universelle Winkel werden mit dem Rahmen verschraubt.
- Position: Die Sicherung sitzt so weit hinter dem Träger, dass eine mittig abgesetzte Palette sie nicht berührt, aber eine zu tief geschobene sofort anstößt. Bei 50 mm Palettenüberstand liegen 75 bis 100 mm hinter der Trägerhinterkante gut.
- Höhe: Oberkante mindestens 150 mm über Trägeroberkante (4.2.4.3). Bei Ladeeinheiten mit hohen Klötzen oder Kufen höher ansetzen.
- Umbau nur unbeladen: Nach Abschnitt 5.2.1.1 dürfen Regale nur in unbeladenem Zustand und nach der Aufbau- und Betriebsanleitung umgebaut werden. Das gilt auch für nachträglich montierte Sicherungen, wenn dafür Träger versetzt werden müssen.
- Belastungsschild: Ändert die Nachrüstung nichts an Ebenenabständen oder Feldbreiten, bleibt das Schild gültig. Wer bei der Gelegenheit Träger versetzt, muss es neu bewerten lassen (siehe Belastungsschild richtig lesen).
Eine Durchschubsicherung ist keine Prallwand. Sie soll eine langsam geschobene Palette stoppen, nicht einen Stapler abfangen. Wer sie dafür einsetzt, beschädigt Träger und Rahmen.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch bei 300 mm Zeilenabstand?
Rechnen Sie nach: Bei 1.100 mm Rahmen, 1.200 mm Paletten und 300 mm Abstand bleiben bei mittiger Einlagerung 200 mm Sicherheitsabstand. Das erfüllt Abschnitt 4.2.4.4, eine Durchschubsicherung ist dann nicht vorgeschrieben. Sie bleibt empfehlenswert, wenn Ladeeinheiten überstehen oder Fahrer regelmäßig zu tief absetzen. Die Regalinspektion zeigt das an Kratzspuren auf den Trägern.
Muss ein einseitig bedientes Doppelregal gesichert werden?
Wird nur von einer Seite beladen und die andere Seite ist nicht zugänglich, greift 4.2.4.3 nicht. Dann gilt aber 4.2.4.1: Die nicht für die Beladung vorgesehene Seite muss gegen Herabfallen gesichert sein, sobald dahinter ein Verkehrsweg, ein Arbeitsplatz oder ein Bereich liegt, in dem sich Personen aufhalten. In der Praxis läuft das ebenfalls auf eine Durchschubsicherung oder ein Rückwandgitter hinaus.
Brauchen Fachboden- oder Weitspannregale eine Durchschubsicherung?
Nicht nach 4.2.4.3, weil sie von Hand und nicht mit Fördermitteln beladen werden. Ein handbedientes Doppelregal mit Ware, die nach hinten durchgeschoben werden kann, sollte trotzdem eine Rückwand oder einen Anschlag haben; das folgt aus der allgemeinen Pflicht in Abschnitt 5.1.3, Lagereinrichtungen so zu beladen, dass Lagergut nicht heraus- oder herabfallen kann.
Was prüft der Regalinspekteur an der Durchschubsicherung?
Vorhandensein an jedem Fach eines Doppelregals mit Staplerbedienung, wirksame Höhe, feste Befestigung, Verformungen und Anfahrspuren. Eine verbogene Durchschubsicherung ist ein Hinweis darauf, dass Paletten regelmäßig zu tief abgesetzt werden, und damit auch ein Hinweis auf Trägerschäden. Wie Befunde nach dem Ampelsystem bewertet werden, erklärt Schadensklassen nach DIN EN 15635. Unsere Regalprüfung nimmt die Sicherungen gegen Herabfallen in jedem Prüfumfang mit auf.
Quellen
- DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger", Ausgabe November 2023, aktualisierte Fassung Juli 2024 (Abschnitte 4.1.4, 4.2.3, 4.2.4, 4.2.5, 5.1.3, 5.2.1)
- DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen", Ausgabe Juni 2020
- DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen"
- DIN EN 15620:2021-11 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume"
- DIN EN 15512:2021-06 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung"
- ASR A1.8 „Verkehrswege"