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Regal-Sichtprüfung wöchentlich: Die Checkliste für den Regal-Checker (mit Protokoll)

Regal-Sichtprüfung wöchentlich: Die Checkliste für den Regal-Checker (mit Protokoll)

Wer prüft, was geprüft wird, wie Befunde nach dem Ampelsystem bewertet und dokumentiert werden: die komplette Checkliste für die wöchentliche Sichtkontrolle nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061.

Kreckler GmbH21. September 20268 Min. Lesezeit

Die jährliche Expertenprüfung ist im Kalender, der Prüfbericht liegt im Ordner. Und trotzdem entstehen die meisten Regalschäden zwischen zwei Jahresprüfungen: ein Anfahrschaden am Montag, eine fehlende Sicherung nach dem Umräumen, eine Palette, die seit Wochen schief auf dem Träger steht. Genau dafür sieht DIN EN 15635 eine zweite Ebene vor, die regelmäßige Sichtkontrolle durch eigenes Personal, in der Praxis meist wöchentlich und durchgeführt vom sogenannten Regal-Checker.

Checkliste zum Ausdrucken: Regal-Sichtprüfung – Checkliste & Prüfprotokoll (PDF) – zum Abhaken beim wöchentlichen Rundgang.

Dieser Beitrag ist das Werkzeug dafür: Wer prüft, was geprüft wird, wie das Ergebnis dokumentiert wird und was bei einem Befund zu tun ist. Die rechtlichen Grundlagen, Prüfebenen und Kosten der jährlichen Prüfung behandelt der Leitfaden zur Regalprüfung nach DIN EN 15635; hier geht es ausschließlich um die Wochenprüfung.

Was die Wochenprüfung leistet und was nicht

DIN EN 15635 unterscheidet in Abschnitt 9 drei Stufen der Überwachung: die sofortige Meldung jedes erkannten Schadens durch jeden Mitarbeiter, die regelmäßige Sichtkontrolle durch die für die Regalsicherheit verantwortliche Person oder von ihr beauftragte Mitarbeiter, und die Expertenprüfung durch eine fachkundige Person in Abständen von höchstens zwölf Monaten. Die Norm nennt für die Sichtkontrolle als Richtwert einen wöchentlichen Rhythmus; das tatsächliche Intervall legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest, je nach Umschlag, Staplerverkehr und Schadenshistorie.

Die Sichtkontrolle ist keine kleine Jahresprüfung. Sie misst nicht nach, sie bewertet keine Statik und sie ersetzt die Expertenprüfung nicht. Ihr Zweck ist, neue Schäden zeitnah zu finden, bevor sie sich durch weiteren Betrieb verschlimmern, und offensichtliche Betriebsfehler wie Überladung oder fehlende Sicherungsstifte abzustellen. Dafür reicht ein geschulter Blick, eine Checkliste und ein Rundgang von 15 bis 45 Minuten, je nach Regalmetern.

Wer prüft: Der Regal-Checker

Die Norm verlangt für die Sichtkontrolle keine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203, wohl aber jemanden, der weiß, wonach er sucht. In der Praxis ist das ein Mitarbeiter aus dem Lager, der das Regalsystem kennt, die Schadensklassen einordnen kann und die Befugnis hat, ein Fach oder Feld zu sperren. DGUV Information 208-061 stellt in Abschnitt 6.3 klar, dass für Sichtkontrollen unterwiesenes Lagerpersonal ausreicht, während die wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person erfolgen muss.

Drei Dinge sollte der Regal-Checker mitbringen: eine Unterweisung zu den Prüfpunkten und zum Ampelsystem (etwa in einer Schulung zur Regalsicherheit), das Belastungsschild und die Aufbauanleitung des Regals als Referenz, und einen festen Termin im Wochenplan. Eine Sichtkontrolle, die „bei Gelegenheit" stattfindet, findet nicht statt.

Die Checkliste für die wöchentliche Sichtprüfung

Die folgenden Punkte decken die Prüfblöcke ab, die DIN EN 15635 und DGUV Information 208-043 für Sichtkontrollen nennen. Gehen Sie Zeile für Zeile durch den Gang und bewerten Sie jeden Punkt mit „in Ordnung", „Mangel" oder „nicht zutreffend".

Block 1: Stützrahmen und Fußplatten

  • Stützen ohne Beulen, Knicke, Risse oder Anfahrspuren, besonders im unteren Meter
  • Stützen sichtbar lotrecht; keine Schiefstellung der Zeile
  • Diagonalen und Horizontalen des Rahmens unbeschädigt und fest verbunden
  • Fußplatten vollflächig auf dem Boden, Dübel oder Anker vorhanden und fest, keine ausgebrochenen Betonkanten
  • Abstandshalter zwischen Doppelzeilen vorhanden und fest

Block 2: Träger und Sicherungen

  • Träger ohne Verformung, Risse oder Anfahrspuren; keine sichtbare bleibende Durchbiegung im unbeladenen Zustand
  • Trägerverbinder vollständig in den Stützenlochungen eingehängt, kein Spiel
  • Sicherungsstifte oder -bolzen an jedem Trägerende vorhanden (Aushebesicherung nach DGUV Information 208-061, Abschnitt 4.2.3.3)
  • Durchschubsicherungen an Doppelregalen vorhanden, unverbogen, fest
  • Tiefenauflagen, Palettenauflagen, Gitterrostböden richtig eingelegt und gesichert

Block 3: Beladung und Belastungsschild

  • Belastungsschild an jeder Zeile vorhanden, lesbar und passend zur aktuellen Konfiguration (Ebenenabstände, Feldbreiten)
  • Keine erkennbare Überladung: schwere Ladeeinheiten in den unteren Ebenen, keine Fach- oder Feldlast offensichtlich überschritten
  • Paletten mittig und mit beiden Kufen auf den Trägern, keine Palette auf einem Träger oder schräg
  • Keine beschädigten Paletten (gebrochene Bretter, fehlende Klötze) im Regal
  • Ladeeinheiten stabil gepackt und gesichert; kein Überhang in den Gang oder nach hinten

Block 4: Anfahrschutz und Umfeld

  • Anfahrschutz an allen Eckstützen und Durchfahrten vorhanden und unbeschädigt; verformter Anfahrschutz ist auszutauschen (Abschnitt 4.2.5)
  • Gelb-schwarze Kennzeichnung sichtbar
  • Gänge frei von Lagergut, leeren Paletten und Verpackungsresten; Fluchtwege frei
  • Bodenmarkierungen erkennbar, Boden ohne Löcher oder Unebenheiten im Fahrbereich
  • Beleuchtung im Gang ausreichend, um Schäden erkennen zu können

Block 5: Offene Punkte

  • Mängel der letzten Sichtkontrolle und der letzten Expertenprüfung: erledigt oder noch offen?
  • Gesperrte Fächer oder Felder weiterhin gekennzeichnet und unbeladen?
  • Meldungen von Staplerfahrern seit der letzten Kontrolle nachverfolgt?

Auf unserer Seite zur Regalprüfung finden Sie eine Checkliste zum Ausdrucken. Wer lieber mit einem Klemmbrett je Zeile arbeitet, notiert die Feldnummer neben jedem Befund, damit die Expertenprüfung später gezielt nachmessen kann.

Schaden gefunden: Was jetzt?

Ein Befund ist erst dann erledigt, wenn er bewertet, gesichert und dokumentiert ist. Die Sichtkontrolle nutzt dafür dasselbe Ampelsystem wie die Expertenprüfung, allerdings ohne Messung, deshalb im Zweifel eine Stufe strenger:

  • Grün: Kein oder nur leichter Schaden ohne erkennbare Verformung. Notieren, weiter beobachten, bei der nächsten Expertenprüfung nachmessen lassen.
  • Gelb: Sichtbare Verformung an Stütze, Träger oder Strebe. Das betroffene Fach oder Feld nicht neu beladen, Reparatur oder Austausch veranlassen. Nach DIN EN 15635 muss der Schaden zeitnah behoben werden; bis dahin bleibt das Feld gesperrt für neue Einlagerungen.
  • Rot: Starke Verformung, gerissene Schweißnaht, gelöster Anker, verschobener Rahmen. Sofort entladen, Feld sperren und absperren, Vorgesetzten und die für die Regalsicherheit verantwortliche Person informieren. Nach DGUV Information 208-061, Abschnitt 5.1.5, sind Lagereinrichtungen mit gefährdenden Mängeln bis zur Beseitigung der Benutzung zu entziehen.

Wie die Grenzwerte für Stützen und Träger gemessen und eingeordnet werden, erklärt der Beitrag Schadensklassen nach DIN EN 15635. Für die Sichtkontrolle reicht die Regel: Was mit bloßem Auge verbogen aussieht, ist mindestens gelb.

Beschädigte Bauteile werden ersetzt, nicht gerichtet. Nach Abschnitt 7.3 der DGUV Information 208-061 dürfen Instandsetzungen auch von Fremdfirmen durchgeführt werden, sofern diese schriftlich nachweisen, dass die Lagereinrichtung danach mindestens dem ursprünglichen Betriebszustand entspricht. Ein mit dem Hammer zurückgebogener Träger erfüllt das nicht.

Dokumentation: Was ins Protokoll gehört

Die Sichtkontrolle ist erst mit dem Protokoll abgeschlossen. Es dient drei Zwecken: Es weist gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer nach, dass der Betreiber seiner Überwachungspflicht nachkommt, es macht Schadensverläufe sichtbar, und es ist die Arbeitsgrundlage für den Regalinspekteur bei der Jahresprüfung. Ein brauchbares Protokoll enthält:

Feld Inhalt
Kopf Betrieb, Standort, Lagerbereich oder Gang, Datum, Name des Prüfers
Prüfobjekt Regalzeile und Feldnummer (aus dem Regalkataster oder der Zeilenbeschriftung)
Befund je Block in Ordnung / Mangel / nicht zutreffend, bei Mangel eine kurze Beschreibung und die Ampelstufe
Foto bei jedem gelben und roten Befund, mit Feldnummer im Bild
Maßnahme gesperrt / entladen / Reparatur beauftragt, Verantwortlicher, Termin
Erledigung Datum und Kürzel, wenn der Mangel behoben und das Feld freigegeben ist
Unterschrift Prüfer und die für die Regalsicherheit verantwortliche Person

Bewahren Sie die Protokolle mindestens bis zur übernächsten Expertenprüfung auf, besser über die gesamte Nutzungsdauer des Regals. Bei einem Unfall ist die lückenlose Dokumentation der Sichtkontrollen das erste, was Berufsgenossenschaft und Versicherer anfordern. Ob Papier, Tabellenkalkulation oder Prüfsoftware, ist zweitrangig; entscheidend ist, dass jeder Befund eine Feldnummer, ein Datum und eine Erledigung hat.

Typische Fehler bei der Wochenprüfung

  • Nur die Gangseite ansehen. Rückseiten von Einzelregalen und die Innenseiten von Doppelregalen werden am häufigsten übersehen, dabei sitzen dort Durchschubsicherungen und Abstandshalter.
  • Beladene Felder als „nicht prüfbar" überspringen. Der untere Stützenbereich, die Fußplatten und die Trägerverbinder sind auch bei vollem Regal sichtbar.
  • Befunde ohne Konsequenz. Ein gelber Befund, dessen Feld weiter beladen wird, ist schlimmer als kein Befund, weil das Protokoll dann belegt, dass der Schaden bekannt war.
  • Wechselnde Prüfer ohne Übergabe. Wer nicht weiß, was letzte Woche offen war, findet nur neue Schäden und verliert die alten.
  • Das Belastungsschild nicht mit der Realität abgleichen. Nach jedem Umbau der Ebenen muss das Schild neu bewertet werden; die Sichtkontrolle ist der Moment, in dem das auffällt.

Häufige Fragen

Ist die wöchentliche Sichtkontrolle gesetzlich vorgeschrieben?

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt in § 3 Abs. 6 vor, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen selbst in der Gefährdungsbeurteilung festlegt. DIN EN 15635 konkretisiert als Stand der Technik die Sichtkontrolle in regelmäßigen, üblicherweise wöchentlichen Abständen. Wer davon abweicht, muss die Abweichung begründen können.

Gilt die Sichtkontrolle auch für Fachboden- und Weitspannregale?

Die DIN EN 15635 richtet sich in erster Linie an staplerbediente Regale, und DGUV Information 208-061 nennt als Auslöser der Prüfpflicht schädigende Einflüsse wie das Be- und Entladen mit Flurförderzeugen (Abschnitt 6.1). Handbediente Regale sind weniger gefährdet, aber nicht prüffrei: Überladung und verschobene Böden sind dort die typischen Befunde. Ein längeres Intervall, etwa monatlich, ist bei ihnen in der Regel vertretbar, wenn die Gefährdungsbeurteilung das hergibt.

Muss der Regal-Checker eine Schulung nachweisen?

Eine förmliche Qualifikation ist für die Sichtkontrolle nicht vorgeschrieben; eine dokumentierte Unterweisung zu Prüfpunkten, Ampelsystem und Meldeweg ist es nach § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 sehr wohl. Eine eintägige Regal-Checker-Schulung deckt das ab und liefert den Nachweis für die Akte.

Wer führt die jährliche Expertenprüfung durch?

Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit Systemkenntnis, intern oder extern. Kreckler führt die Regalinspektion nach DIN EN 15635 deutschlandweit durch; Fragen dazu beantworten wir unter info@kreckler-gmbh.de.

Quellen